Zulassung

Mit einer in Deutschland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur oder einschlägiges Fachabitur) oder einem äquivalenten internationalen Schulabschluss, können Sie für den Bachelor Studiengang Mechatronik zugelassen werden.

Es gibt keinen Numerus Clausus oder andere lokale Zulassungsbeschränkungen.

Ein Praktikum ist Bestandteil des Bachelorstudiums im Studiengang „Mechatronik“, es ist in Vor- und  Industriepraktikum unterteilt. Das Vorpraktikum ist eine Zulassungsvoraussetzung und sollte nach Möglichkeit vor Studienbeginn oder bis zu Beginn des vierten Semesters absolviert werden. Details sind der aktuellen Praktikumsordnung zu entnehmen.

 

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Letzte Änderung: 10.01.2022 -
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